Anwaltskanzlei bezieht Stellung zu WinWincards®


Die Frage der Haftung aus einer Beratung ist immer wieder Thema für den Finanzdienstleister.

Mit der Diskussion um die EU-Vermittlerrichtlinie wurde diese Frage wichtiger denn je.

Das hat uns veranlasst, die renommierte und auf den Versicherungsbereich spezialisierte Anwaltskanzlei Johannsen mit Sitz in Hamburg zu beauftragen, eine Stellungnahme zu den WinWincards® im Hinblick auf die Haftung des Beraters abzugeben.

Im Ergebnis ist die Kernaussage, dass die Anwendung der WinWincards® zu einer Enthaftung für den Vermittler führt.

 


"Insoweit ist die Anwendung der WinWincards® auch aus Haftungsgründen quasi Pflicht für jeden Finanzdienstleister."

Stephan Degenkolbe

 


Zum Seitenanfang